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AGB

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen zwischen agrar4you.de , Betreiber des Internetportals (nachfolgend Anbieter) und dem Nutzer.


§ 1: Allgemeines

(1) Für alle Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Und zwar auch dann, wenn der Nutzer eigene Bedingungen vorhält und seitens des Anbieters den Bedingungen des Nutzers nicht widersprochen wird. Änderungen, Ergänzungen, Streichungen und mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters.

(2) Die Anwendung der Vorschriften §§ 312 e Absatz 1 Nr. 1 bis 3 sowie Absatz 2 BGB wird ausgeschlossen.


§ 2: Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter räumt den Nutzer gegen ein monatlich zu leistendes Entgelt das Recht ein, Software zu nutzen.

(2) Mit der Nutzung der Software erhält der Nutzer die Gelegenheit, Einsicht in dargestellte Laderaumkapazitäten und angebotenen Ladungen zu nehmen. Die Ladungen und Kapazitäten werden für Straßentransporte von der Software mittels einer Datenbank von der Software dargestellt.


§ 3: Pflichten des Anbieters

(1) Die Nutzung der Software erfolgt nur über das Internet unter der Adresse: www.agrar4you.de. Die Software wird vom Anbieter auf einem Web-Server hinterlegt. Ein Anspruch auf die Überlassung von Datenträgern besteht nicht. Die Nutzung erfolgt nur gleichberechtigt neben anderen Nutzern ohne Bevorzugung.

(2) Die Verfügbarkeit des Web-Servers beträgt 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche, 98 % p.a. Der Zugang kann vom Anbieter wegen notwendiger Wartungs- und Pflegearbeiten sowie sonstiger, nicht vom Anbieter zu vertretender Ereignisse, in den für den Nutzer zumutbaren Grenzen unterbrochen werden. Eine Unterbrechung der Leistung soll nicht länger als 1 Stunde kontinuierlich erfolgen.

(3) Um dem Nutzer den jederzeitigen Zugriff auf die Software zu ermöglichen, vergibt der Anbieter einen Benutzernamen und ein Passwort an den Nutzer, welche ihm die Nutzung ermöglicht.

(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Nutzer softwaretechnisch zu beraten oder Updates zu gewähren. Der Anbieter schuldet keine softwaretechnische Überarbeitung oder Weiterentwicklung, kann diese Leistungen aber erbringen.

(5) Es besteht kein Anspruch auf den Quellcode.

(6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, für den Nutzer den Aufbau der Verbindung zum Internet zu stellen, der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Nutzer Hardware für die Datenfernübertragung zu beschaffen oder vorzuhalten oder bei der Beschaffung und Auswahl behilflich zu sein.

(7) Das Nutzungsrecht an der Software beschränkt sich nur auf die individuell vereinbarte Anzahl von Einzelzugängen im Gewerbebetrieb des Nutzers je Niederlassung, selbständig oder unselbständig.

(8) Jede weitere Nutzung (z.B. parallel an mehreren Arbeitsplätzen oder durch andere Personen) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(9) Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf diejenigen Eingaben und Abfragen von Daten, die im regelmäßigen ordentlichen Geschäftsbetrieb anfallen und auf einen Vertragsschluss abzielen.


§ 4: Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, den durch die Nutzung der Software zustande gekommen Frachtvertrag zu erfüllen, insbesondere das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

(2) Der Nutzer hat den Anbieter im Falle von Störungen unverzüglich zu benachrichtigen.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs und Nutzung der Software erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugte Dritten das Passwort bekannt ist

(4) Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, die Software weiterzuentwickeln, abzuändern oder Kopien anzufertigen. Ferner ist es dem Nutzer untersagt, die Software (auch in veränderter Form oder nur teilweise) Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Der Nutzer verpflichtet sich, für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen des monatlich zuletzt geleisteten Entgeltes zu zahlen.

(5) Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, die Software für andere als im Vertrag vorausgesetztem Zwecke, insbesondere für Werbemaßnahmen, Scheinangebote zu nutzen. Ferner hat der Nutzer es zu unterlassen, die Software in einer Weise zu nutzen, so dass der optimale Betrieb der Software für andere Nutzer eingeschränkt wird oder dass diese in der Nutzung behindert oder bei der Nutzung belästigt werden.

(6) Der Nutzer verpflichtet sich, nur aktuelle und vollständige Daten zu verwenden, insbesondere überholte Daten zu löschen.


§ 5: Vergütung

(1) Das Nutzungsentgelt ist im voraus zu entrichten und wird zum dritten Werktag eines jeden Monats/ Quartals oder Halbjahres fällig. Das Nutzungsentgelt beträgt bei:
  • monatlicher Zahlungsweise 19 € je Monat
  • vierteljährlicher Zahlungsweise 18 € je Monat
  • halbjährlicher Zahlungsweise 17 € je Monat

alle Preise inkl. Mwst.

Des weiterem wird eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 25 € fällig. Diese ist mit dem ersten Nutzungsentgelt zu entrichten.

Das Nutzungsentgelt und die einmalige Anmeldegebühr sind kostenfrei auf dem Konto des Anbieters

Kreditinstitut: Sparkasse
BLZ: 
KtoNr.:
oder über PayPal.
zur Anweisung zu bringen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem vorgenannten Konto des Anbieters an.

(2) Der Nutzer kann an der Vergütung kein zurückbehaltungsrecht ausüben. Eine Aufrechnung von Gegenansprüchen mit dem Vergütungsanspruch ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.


§ 6: Schutzrechte

(1) Die Software (insbesondere der Quellcode) bzw. Inhalte der Web-Sites und der Datenbank sind für den Anbieter nach dem Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computer-programm, Lichtbild, Datenbank über verwandte Leistungsschutzrechte, oder als abgeleitetes Recht von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt.

(2) Dieser Vertrag berechtigt den Nutzer nicht, die Software oder erhaltene Daten an Dritte weiterzugeben. Ferner ist der Nutzer nicht berechtigt, die Daten- und/oder Nutzungsmöglichkeiten als solche Dritten zu überlassen. Die Software bleibt Eigentum des Anbieters.

(3) Der Nutzer wird dem Anbieter von jedem Verstoß - auch durch Dritte - gegen die Nutzungsregelungen dieses Vertrags unterrichten und dem Anbieter bei der Durchsetzung von Ansprüchen und bei der Rechtsverteidigung nach besten Kräften unterstützen.


§ 7: Gewährleistung, Haftung

(1) Der Anbieter haftet ausschließlich dafür, dass die Software für den nach § 2 (2) bestimmten Zweck geeignet ist.

(2) Weitere Angaben in Prospekten, Produktbeschreibungen und Hinweisen zur Benutzung der Software sind unverbindlich.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Daten und sonstige Angaben, die andere Benutzer im Rahmen der ihnen zustehenden Nutzung der Software gemacht haben, insbesondere nicht für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.

(4) Der Anbieter haftet nicht für die Kompatibilität der Software mit sonstiger Software und den technischen Einrichtungen des Nutzers oder für das Zustandekommen von Datenfernverbindungen.

(5) Ferner haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden des Nutzers, es sei denn, diese sind durch die schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten durch den Anbieter verursacht worden.

(7) Für den Fall, dass es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann handelt, ist die Höhe des Schadensersatzes auf das einjährige Entgelt des zuletzt monatlich gezahlten Entgeltes beschränkt.

(8) Ferner haftet der Anbieter nicht für solche Schäden, die dem Nutzer durch einen anderen Nutzer zugefügt worden sind.

(9) Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht, soweit das Gesetz eine zwingende Haftung anordnet (insbesondere im Fall der Verletzung von Leben und Körper)


§ 8: Verletzung von Vertragspflichten durch den Nutzer und Dritte

(1) Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Informationen eines Nutzers, wonach ein anderer Nutzer seine Pflichten aus dem Nutzungsvertrag über die Software oder seine Pflichten aus einem hieraus geschlossenen Frachtvertrag verletzt hat, mit und ohne Nennung des Namens an den betreffenden Nutzer weiterzuleiten und/oder diese Informationen - nach vorheriger Anhörung des betroffenen Nutzers - anderen Nutzern zugänglich zu machen.

(2) Der Anbieter ist keinesfalls verpflichtet, die Begründetheit der Informationen zu prüfen.

(3) Dem Anbieter ist es gestattet, die Informationen einschließlich der Stellungnahme in eine öffentlich zugängliche Datenbank einzustellen und er behält sich vor, ein öffentliches Bewertungssystem einzurichten.

(4) Der betroffenen Nutzer, gegen den sich die Informationen richten, hat innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Informationen Stellung gegenüber dem Anbieter zu nehmen, dem es gestattet ist, die Stellungnahme anderen Nutzern zugänglich zu machen. Die Frist ist auf Anfrage angemessen zu verlängern.

(5) Gelingt es dem Nutzer nicht, gegen den sich die Beschwerde richtet, eine Stellungnahme abzugeben, mit welcher die Beschwerde als gegenstandslos erscheint oder die sein Handeln oder Unterlassen als rechtmäßig erscheinen lässt oder die die in der Beschwerde enthaltenen Informationen als tatsächlich unzutreffend erscheinen lassen, steht dem Anbieter das Recht zu, ohne hierzu verpflichtet zu sein, Abhilfe unter Setzung einer angemessenen Frist zu verlangen und im Falle nicht rechtzeitiger Abhilfe den Nutzer zu sperren oder das Vertragsverhältnis über die Nutzung der Software fristlos zu kündigen.


§ 9: Vertragsdauer, Beendigung des Vertrages

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Freischaltung der Nutzerdaten durch den Anbieter, so dass der Nutzer die Software gem. § 2 nutzen kann.

(2) Während einer kostenlosen Testphase innerhalb der ersten zwei Wochen, welche ab Freischaltung beginnt, können die Vertragsparteien das Vertragsverhältnis ohne Frist kündigen, wobei die Kündigung bis spätestens zum Ablauf der Testphase beim andern Vertragpartner eingegangen sein muss. Wird die Kündigung während der Testphase nicht erklärt oder geht die Kündigung nach Ablauf der zweiwöchigen Testphase beim anderen Vertragspartner ein, läuft das Vertragsverhältnis kostenpflichtig auf unbestimmte Zeit weiter und kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Die Kündigung des Nutzers hat mittels eingeschriebenen Briefes an den Anbieter zu erfolgen.

(4) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn

  • der Nutzer zahlungsunfähig wird,
  • über das Vermögen des Nutzers das Insolvenzverfahren eröffnet wird;
  • der Nutzer mit seinen Zahlungspflichten aus diesem Vertrag mit mehr als 14 Tagen in Verzug gerät
  • im Falle des Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 4 Absatz 3 bis 5, § 6 Absatz 2 sowie § 8 Absatz 4 und 5



(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Nutzer vor Kündigung vorübergehend von der Nutzung durch Sperrung seines Zugangs ausschließen, soweit die Sperrung geeignet ist. Darüber hinaus steht dem Anbieter das Recht zur Sperrung zu, wenn der Nutzer gegen die Bestimmung des § 4 Absatz 1 verstößt, bis der Verstoß beseitigt ist.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, jede Sperrung und jede Vertragsbeendigung einschließlich der Gründe, die zur Vertragsbeendigung und zur Sperrung geführt haben, in die Software, insbesondere in eine Datenbank, aufzunehmen und anderen Nutzern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

(7) Mit Vertragsbeendigung ist der Nutzer verpflichtet, sämtliche beim ihm vorhandene überlassene Software oder Softwarebestandteile des Anbieters zu löschen (einschließlich Cache-Speichern) und - soweit vorhanden - auf Datenträgern - unter Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechtes zugeben und jede Nutzung der Software zu unterlassen.


§ 10: Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Gütersloh, soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann handelt.